Wohnverbund der UPD
Der Wohnverbund der UPD ermöglicht Menschen mit psychisch bedingten Beeinträchtigungen, sich in einer individuell angepassten Zeit auf ein selbständiges Leben vorzubereiten. In den Wohneinrichtungen können sie die dazu nötigen Fähigkeiten üben.
Angebot
Die 52 Plätze des Wohnverbunds der UPD werden in Kehrsatz, Oberburg und Belp und Bern betrieben.
Wohnverbund UPD Kehrsatz
| Einrichtung | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
Landhaus |
Zimmerwaldstrasse 64 3122 Kehrsatz |
031 964 08 83 (Team) 031 961 10 98 (Bewohnende) |
Z19 |
Zimmerwaldstrasse 19 3122 Kehrsatz |
031 961 41 85 (Team) 031 961 41 98 (Bewohnende) |
Stöckli im Weidli |
Weidliweg 2 3122 Kehrsatz |
031 961 73 98 (Bewohnende) |
WG48 |
Flugplatzstrasse 48 3123 Belp |
031 961 16 27 (Team) 031 961 15 98 (Bewohnende) |
Trainingswohngruppe (TWG) |
Bolligenstrasse 111 3000 Bern 60 |
031 932 85 20 (Team) 031 931 12 98 (Bewohnende) |
Ansprechperson
Bernhard Lüthi, Leiter Wohnverbund UPD Kehrsatz
•Kontakt per E-Mail
Tel. 031 961 41 49
Wohnverbund UPD Oberburg
| Einrichtung | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
Villa Oberburg |
Emmentalstrasse 240 |
034 422 99 60 (Team) 034 422 42 98 (Bewohnende) |
Ansprechperson
Daniel Schärer, Leiter Wohnverbund UPD Oberburg
•Kontakt per E-Mail
031 930 97 96
Konzept
Die Wohneinrichtungen der UPD bieten Wohn- und Beschäftigungsangebote. Die 52 Wohnplätze verteilen sich auf sechs Liegenschaften und zwei Dorfwohnungen. Das alte Chalet Margarita, Weidliweg 2, wird durch einen Neubau, das Wohnhaus im Weidli, ersetzt. Der Neubau wird 2013 bezugsbereit sein.
Der Wohnverbund bietet möblierte Einzelzimmer und ein Paarzimmer an, die nach den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner selber gestaltet werden können. Zudem stehen in jeder Liegenschaft neben dem Essbereich ein Aufenthaltszimmer und Umschwung zur Gestaltung diverser Aktivitäten zur Verfügung.
Das Ziel eines Aufenthaltes im Wohnverbund der UPD ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Autonomie und Eigenverantwortlichkeit lernen. Dazu gehört beispielsweise das Training lebensnaher Aktivitäten wie Kochen.
Der Aufenthalt im Wohnverbund gilt als Vollpension, wobei die alltagsorientierten Arbeiten (kochen, putzen, waschen etc.) durch die Bewohnerinnen und Bewohner mit individuell vereinbarter Unterstützung erledigt werden. Die ärztliche Betreuung stellen die persönlichen Therapeutinnen und Therapeuten der Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Einzelheiten werden im Wohn-Pensionsvertrag zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Team geregelt und gemeinsam mit der Leitung des Wohnverbunds bei Eintritt unterzeichnet.
Aufnahmebedingungen
- Menschen mit einer psychisch bedingten Beeinträchtigung, die im erwerbsfähigen Alter sind und in der Regel eine IV-Rente beziehen oder eine entsprechende Anmeldung vorweisen können
- Die Bewohnerinnen und Bewohner benötigen nachts in der Regel keine Betreuung
- Bei Personen, die den Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern haben, muss eine Kostenübernahmegarantie vorliegen
- Abgelehnt werden Bewerberinnen oder Bewerber mit manifestem Suchtverhalten oder schweren körperlichen Beeinträchtigungen, bei denen eine spezifische Pflege nötig ist
Hinweis
Das Wohnangebot ist Bestandteil der Leistungsvereinbarung der UPD mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Der Wohnverbund wird nach den qualitativen Vorgaben der GEF geführt und hat die Anerkennung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes für Institutionen zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (IFEG). Zudem wird der Wohnverbund auf der Liste B der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) geführt.